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Bürgerrat

Der Bürgerrat von Härkingen besteht aus 5 Mitgliedern und zwei Ersatzmitgliedern.
Die Funktionäre amten alle im Nebenamt.
Der Bürgerrat ist das vollziehende und verwaltende Organ der Bürgergemeinde.

Er beschliesst und wählt in allen Angelegenheiten, die nicht in der Gesetzgebung, in der Gemeindeordnung oder in anderen rechtssetzenden Gemeindereglementen ausdrücklich einem andern Organ übertragen sind.

Sachaufgaben des Bürgerrates:

Er führt die Aufsicht über die gesamte Bürgergemeindeverwaltung, über die Tätigkeit der Kommissionen und über das Gemeindepersonal

Er erhebt Einwendungen, Einsprachen oder Beschwerden, sofern für die Gemeinde ein schutzwürdiges Interesse besteht.

Er befindet über wichtige, an die Bürgergemeinde gerichtete Vernehmlassungen.

Er erteilt die Arbeits- und Lieferungsaufträge im Rahmen der bewilligten Kredite, soweit sie nicht ausdrücklich an Kommissionen delegiert sind.

Er genehmigt Schlussabrechnungen über ausgeführte Gemeindebauten und Anlagen.

Er erlässt die nicht allgemein verbindlichen Gemeindereglemente.

(Detaillierte Angaben siehe Gemeindeordnung der Bürgergemeinde, Art. 39)


Ressortsystem im Bürgerrat

Jedem Mitglied des Bürgerrates wird ein Ressort zugewiesen, für welches es die Verantwortung trägt.

Der Bürgerrat gliedert seine Aufgaben in folgende Ressorts:

Ressorts:
a) Finanz- und Liegenschaftswesen: Urs Jäggi
b) Gruben- und Deponie: Arthur Oegerli
c) Forstwirtchaft und Pachtwesen: Ariane Haller
d) Wasserversorgung: Thomas Jäggi
e) Kultur: Yvonne Rötheli


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